Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
5 Ca 2263/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.10.2023 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Abteilungsleiterin für Personal und Verwaltung weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 20 % und der Beklagten zu 80 % auferlegt.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 2.600,00 € festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
5 Ca 2471/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.11.2023 nicht aufgelöst ist.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.