Das Arbeitsgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Stadt Mönchengladbach und den Rhein Kreis Neuss. Die Sitzungen des Gerichtstags, der für den Rhein Kreis Neuss mit Ausnahme der Gemeinden Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Grevenbroich und Rommerskirchen zuständig ist, finden in den Räumen des Amtsgerichts Neuss statt.

Die Berufungsinstanz für das Arbeitsgericht Mönchengladbach befindet sich beim Landesarbeitsgericht Düsseldorfexterner Link, öffnet neues Browserfenster