Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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3 Ca 177/25 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 27.01.2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 3. Streitwert: 12.143,20 €. 4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist. |
3 Ca 2802/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 1.393,00 € brutto (jeweils 199,00 € brutto monatlich) sowie für die Monate Mai 2024 bis Mai 2025 5.135,00 € brutto (jeweils 395,00 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.553,00 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 1.975,00 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 weitere 45,50 € brutto (jeweils 6,50 € brutto monatlich) sowie für Monate Mai 2024 bis Mai 2025 156,65 € brutto (jeweils 12,05 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 141,90 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 60,25 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 31,29 € brutto (jeweils 4,47 € brutto monatlich) sowie für die Monate Mai 2024 bis Mai 2025 112,32 € brutto (jeweils 8,64 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 100,41 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 43,20 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2024 zu zahlen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 6. Streitwert: 7.873,76 €. 7. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist. |