Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
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| 2 Ca 696/26 | Urteil 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 09.03.2026, zugegangen am 09.03.2026, nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisher geregelten Arbeitsbedingungen als Reiseleitung bzw. Reisehelfer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 38%, die Beklagte zu 62%. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.190,32 € festgesetzt. 6. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen. |
