Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
5 Ca 2213/231. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.10.2023 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Beklagten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsverfahrens als FachkraftKaltwalzwerk weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4. Der Streitwert wird auf 11.534,00 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.