Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 Ca 1532/261. Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten aus dem Vollstreckungsbescheid des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 03.12.2025, zugestellt am 05.12.2025 mit dem Aktenzeichen [..] in Höhe von 182.841,18 € (Hauptforderung) sowie 23.325,99 € (Nebenforderung) und damit insgesamt 206.167,17 € wegen einer vorsätzlichen begangenen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Der Streitwert wird auf 103.083,59 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.