Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
2 Ca 2274/231. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 2.400,00 € brutto zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.400,00 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen.
2 Ca 885/241. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17.06.2024, Az. [..], wird aufrechterhalten.
2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.458,00 € festgesetzt.