Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 2 Ca 2604/25 | 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Weihnachtsgeld für das Jahr 2024 in Höhe von 1.133,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 01.12.2024 zu zahlen und bei Zahlung Abrechnung hierüber zu erteilen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 84%, der Beklagte zu 16%. 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.296,90 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, nicht gesondert zugelassen. |
