Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 177/251. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 27.01.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

3. Streitwert: 12.143,20 €.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.
3 Ca 2802/241. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 1.393,00 € brutto (jeweils 199,00 € brutto monatlich) sowie für die Monate Mai 2024 bis Mai 2025 5.135,00 € brutto (jeweils 395,00 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.553,00 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 1.975,00 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 weitere 45,50 € brutto (jeweils 6,50 € brutto monatlich) sowie für Monate Mai 2024 bis Mai 2025 156,65 € brutto (jeweils 12,05 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 141,90 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 60,25 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Oktober 2023 bis April 2024 31,29 € brutto (jeweils 4,47 € brutto monatlich) sowie für die Monate Mai 2024 bis Mai 2025 112,32 € brutto (jeweils 8,64 € brutto monatlich) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 100,41 € seit dem 25.12.2024 und aus weiteren 43,20 € seit dem 03.06.2025 zu zahlen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2024 zu zahlen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Streitwert: 7.873,76 €.

7. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.