Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1201/261. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.04.2026 geendet hat.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.798,00 € festgesetzt.
2 Ca 636/261. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 17.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Team Lead Campaign and Content Marketing weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.416,65 € festgesetzt.
2 Ca 698/261. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.573,38 € festgesetzt.