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Aktenzeichen | Tenor |
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6 Ca 2385/24 | URTEIL: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vom 09.10.2024 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin entsprechend ihres Arbeitsvertrages zu unveränderten Bedingungen als Lehrerin für herkunftssprachlichen Türkischunterricht bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsanträge weiter zu beschäftigen. 3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vom 12.12.2024 nicht aufgelöst worden ist. 4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 5. Streitwert: 30.257,85 € |