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Ab dem 01.06.2014 können in Rechtssachen Verfahrensanträge und sonstige Schriftsätze als Dateien über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam eingereicht werden. Eine elektronische Übermittlung per E-Mail ist nach wie vor nicht möglich. Sofern eine Übersendung über das EGVP nicht gewünscht wird, benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die ansonsten üblichen Übermittlungswege.